Neue Perspektiven. Neue Horizonte.
Erasmus+ ist dein lebenslanger Begleiter in Bildung, Jugend und Sport. Sei es während der Ausbildung, im Arbeits- oder im Privatleben.
Was ist Erasmus+?
Erasmus+ ist ein etabliertes und erfolgreiches EU-Programm in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport. Erasmus+ bringt Menschen aller Altersgruppen zusammen, ermöglicht grenzüberschreitende Mobilität, schafft Chancen und Mehrwert. Es geht um Zusammenarbeit im Rahmen europäischer Projekte, um Wissenstransfer und die Unterstützung von politischen Reformen. Hierzu stellt die EU Mittel im Umfang von rund 26 Milliarden Euro zur Verfügung.
Wer kann mitmachen?
Jede Institution, privat wie öffentlich-rechtliche, welche in einem der vier Bildungsbereiche tätig ist (Schulbildung, Berufsbildung, Hochschulbildung, Erwachsenenbildung) oder im Jugendbereich angesiedelt ist, kann von einem Erasmus+-Projekt profitieren.
Wie kann ich teilnehmen?
Eine an Erasmus+ interessierte Organisation kann sich jederzeit die Informationen auf der Homepage der AIBA oder der EU holen. Die Nationalagentur lädt alle Interessierten zu den jährlich stattfindenden Informationsveranstaltung oder dem Erasmus+ Stammtisch ein. Eine persönliche Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitern der Nationalagentur wird als Erstantragssteller empfohlen. Eine weitere Möglichkeit bietet die Teilnahme an sogenannten Transnationalen Kooperationsaktivitäten (TCA). Oder Sie machen „learning by doing“ und stellen einen Antrag oder beteiligen sich als Partnerorganisation an einem Projekt.
Wann und wo muss der Antrag eingereicht werden?
Die nächste Antragsfrist für Erasmus+ und ESK Projektanträge endet im Frühjahr 2025.
Hier findet man den Link zu den Projektanträgen, der online ausgefüllt und eingereicht wird. Bei erfolgreicher Übermittlung wird der Antrag via IT-Tool der EU der Nationalagentur im jeweiligen Land überspielt und zur Weiterbearbeitung freigegeben.
Es wird empfohlen, die umfassenden Beratungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Das Team unterstützt bei der Erstellung eines erfolgreichen Projektantrags, gerne kann für eine persönliche Beratung Kontakt aufgenommen werden.
Erasmus+ Liechtenstein in Solidarität mit der Ukraine
Der Angriffskrieg auf die Ukraine bringt unermessliches Leid, Tod, Vertreibung und Zerstörung mit sich. Seine unmittelbaren und langfristigen Folgen gefährden die sichere und friedliche Zukunft Europas.
Das EU-Programm Erasmus+ fördert Solidarität, interkulturellen Austausch und friedliche Verständigung. Es repräsentiert ein Europa, das trotz aller Unterschiede stets einen gemeinsamen Weg findet.
- Für Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, besteht die Möglichkeit, als “Incomings” durch Erasmus+ oder das ESK-Programm gefördert zu werden. Diese Förderung gilt für alle Zielgruppen des Programms.
- Bestehende Partnerschaften für Mobilität zwischen verschiedenen Ländern und der Ukraine können im Bereich der Hochschulbildung und der Jugendangelegenheiten erweitert werden.
- Es besteht die Möglichkeit, “Outgoing”-Mobilitäten von Lehrkräften, Bildungspersonal, Jugendarbeiter/innen oder von Studierenden zu Praktikumszwecken in benachbarten Regionen der Ukraine mit verfügbaren Mitteln zu finanzieren. Dies ist eine zusätzliche Massnahme, um Organisationen aus allen Bereichen des Erasmus+ Programms und dem ESK bei der Integration von Geflüchteten zu unterstützen.
- Die Hilti Family Foundation Liechtenstein (HFFL) hat in Zusammenarbeit mit der International School Rheintal (ISR) ein Stipendienprogramm für Schüler und Schülerinnen, die durch den Ukraine-Konflikt vertrieben wurden lanciert (zur Bewerbung)
- Das Hilfswerk Liechtenstein (HWL) hat ein Spendenkonto eröffnet (jetzt spenden)
- Den aktuellen Statusbericht zu den gestellten Schutzgesuchen findet man auf der Sonderseite der Regierung (zur Sonderseite)
- Weiter Informationen finden sich beim Ausländer- und Passamt (zur Website)
- Die Flüchtlingshilfe Liechtenstein bietet Hilfe für Ukrainische Flüchtlinge (zur Website)
- Spendenaufruf des Liechtensteinischen Roten Kreuzes (jetzt spenden)
- Das Ausländer- und Passamt hat zudem die wichtigsten Fragen und Antworten zum vorübergehenden Schutzgewährung “Status S” aufbereitet: Deutsch
- Das UNHCR veröffentlicht wöchentlich unter https://reporting.unhcr.org/ukraine-situation Berichte zur aktuellen Situation in der Ukraine.
In einer Note von Anfang Mai 2022 hat die EU-Kommission veröffentlicht, in welchem Fall russische Organisationen und Einrichtungen von einer Teilnahme an den beiden EU-Programmen ausgeschlossen sind. Folgende Bestimmungen zur Teilnahme wurden beschlossen:
Key Action 1
- Laufende Einzelmobilitäten, insbesondere E+ 131, 171 und VET-internationale Mobilität sowie Jugend und ESK, können fortgeführt werden.
- Beantragte Projekte in der Antragsrunde 2022 mit Mobilitäten aus Russland können genehmigt werden.
Key Action 2
Bestehende Projekte
- Projektpartnereinrichtungen aus Russland, die zu 50% in öffentlicher Hand sind oder durch den Staat kontrolliert werden, werden aus den Projekten ausgeschlossen. Russische Bildungseinrichtungen werden von der Europäischen Kommission als öffentlich oder staatlich kontrolliert eingestuft.
- Eine Teilnahme dieser Organisationen muss bei laufenden Projekten beendet werden, Kosten für sie sind ab dem 8. April 2022 nicht mehr förderfähig.
- Wenn eine Einrichtung nachweisen kann, dass sie nicht zu 50% in öffentlicher Hand oder staatlich kontrolliert ist, darf sie im Projekt bleiben.
- Die Teilnahme von russischen Einrichtungen, die privat sind, nicht staatlich kontrolliert werden und keine Bildungsaktivitäten anbieten, kann weiterhin bestehen bleiben.
Projekte der Antragsrunde 2022
- Projektpartnereinrichtungen aus Russland, die zu 50% in öffentlicher Hand sind oder durch den Staat kontrolliert werden, werden aus den Projekten ausgeschlossen. Russische Bildungseinrichtungen werden von der Europäischen Kommission als öffentlich oder staatlich kontrolliert eingestuft.
- Wenn eine Einrichtung nachweisen kann, dass sie nicht zu 50% in öffentlicher Hand oder staatlich kontrolliert ist, darf sie im Projekt bleiben.
- Die Teilnahme von russischen Einrichtungen, die privat sind, nicht staatlich kontrolliert werden und keine Bildungsaktivitäten anbieten, kann weiterhin bestehen bleiben.