Fragen & Antworten

Hier haben wir eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten veröffentlicht.

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten helfen wir auch telefonisch +423 236 72 20 oder per Mail info@aiba.li gerne weiter.

Rund um Erasmus+

Hinter dem Programm Erasmus+ verbirgt sich eine besondere Geschichte um das Plus. Erstmals wurden mit diesem PLUS alle bisherigen Marken für die europäischen Bildungs- und Jugendprogramme unter einem Dach (Erasmus+) vereint. Dies bedeutete zugleich, dass die Marken wie Comenius für die Schulbildung, Erasmus für die Hochschulbildung, Leonardo da Vinci für die Berufsbildung, Grundtvig für die Erwachsenenbildung sowie Jugend in Aktion für den Bereich Jugend verschwanden.

Offiziell kamen die EU-Programme mit der Mitgliedschaft im EWR im Jahr 1995 nach Liechtenstein. Doch auch schon zuvor gab es erste Kooperationen auf bilateralem Weg.

Die Ziele von Erasmus+ richten sich auf die Arbeitsmarktfähigkeit für alle Altersgruppen, indem neue und auf dem Arbeitsmarkt benötigte Kompetenzen gefördert werden.
Weiteres wird die Förderung von Innovation, Kooperation und Reformen im Bildungs- und Jugendbereich unterstützt.

Die Förderung der Mobilität zum Erkunden neuer (Arbeits-)Kulturen und das Aneignen neuer Kompetenzen innerhalb von Partnerorganisationen im EU-Raum sind besondere Ziele.

Die übergeordneten Ziele von Erasmus+ sind beständig und leisten einen nachhaltigen Beitrag zur Erreichung der europäischen Ziele. Stellvertretend zu nennen sind; Förderung des Friedens, der europäischen Werte, sowie Freiheit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit, aber auch die Eindämmung sozialer Ungerechtigkeit und Diskriminierung.

Die Wichtigkeit dieser Ziele werden bei Krisen sichtbarer, sei es die Finanzkrise, die Welle der Terroranschläge in Europa und jetzt die Corona Pandemie. Diese durch Krisen verursachten Veränderungen, lösen Anpassungen bei den Erasmus Zielsetzungen aus.

Erasmus als Programm hat sich über die letzten Jahrzehnte stetig weiter entwickelt und auf die Zukunft ausgerichtet. So wurde das anfängliche Programm für Bildung im Jahr 2000 mit dem Bereich Jugend erweitert. Die Digitalisierung veränderte Erasmus stark und zugleich wurde das Programm dadurch effizienter. 

Die Veränderungen widerspiegeln sich auch in der nächsten Programmgeneration (2021-2027). Das Angebot wird durch den Bereich Sport erweitert, zusätzlich erfolgt die Lancierung der European Student Card Initiative im Rahmen des Europäischen Bildungsraums 2025.

Jede Institution, privat wie öffentlich-rechtliche, welche in einem der 4 Bildungsbereiche tätig ist (Schulbildung, Berufsbildung, Hochschulbildung, Erwachsenenbildung) oder im Jugendbereich angesiedelt ist, kann von einem Erasmus Projekt profitieren.

Indem eine Institution einen Antrag stellt oder sich als Partnerorganisation an einem Projekt beteiligt.

Alle Bereiche die in Bezug zu den Zielen der EU wie:

  • Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Freiheiten
  • Entwicklung einer soliden und dynamischen wirtschaftlichen Basis
  • Verwirklichung eines klimaneutralen, grünen, fairen und sozialen Europas
  • Förderung der Interessen und Werte Europas in der Welt und im Besonderen der Bildung/ Weiterbildung sowie Jugendförderung im Zusammenhang stehe
  • u.v.m.

Die Universität Liechtenstein, Kubus Kulturvermittlung, das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, die Kunstschule, der VBO, das Bildungshaus Gutenberg, die Privatschule Formatio sowie öffentliche Schulen wie LG, OSE und RSV.

Darüber hinaus haben wir zahlreiche Institutionen, die ein oder zwei Projekte beantragt haben. Für die AIBA ist jede:r Antragsstelle:r ein:e wichtige:r Kunde/Kundin, unabhängig ob Erstantragssteller:in oder langjährige:r Antragsteller:in.

Insbesondere die Erwachsenenbildungsinstitutionen wie auch die öffentlichen Schulen können noch zahlreiche Möglichkeiten nutzen, um Themen wie Digitalisierung, MINT oder Förderung der Fremdsprachen durch spannende Erasmus Projekte zu ergänzen. Im Berufsbildungsbereich steht jedem Verband, jedem Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit offen, ein auf deren Bedürfnisse abgestimmten Erasmus+ Projekt einzureichen.

Nein, im Grundsatz ist für einen Antrag bzw. einen Bericht die jeweilige Landessprache ausreichend, wobei dieser mit einer Zusammenfassung in Englisch zu ergänzen ist. Die Erfahrung zeigt, dass eine mehrsprachige Ausgabe für die Endprodukte auch zu einer breiteren Streuung der Projektergebnisse führt. Bei Projektpartnern aus unterschiedlichen Sprachregionen hat sich Englisch als Brückensprache durchgesetzt.

Jedes Erasmus+ Projekt fördert spannende Themen. Um einen Einblick in spannende Projekte zu geben, können einige stellvertretend aufgeführt werden. Beispielsweise hat das Liechtenstein Institut ein Projekt mit dem Titel „Challenges to Democracy and Social Life in European Small States“ im Bereich der Erwachsenenbildung 2018 eingereicht. Im Bereich der Schulbildung ist gegenwärtig das Projekt der Oberschule Eschen zum Thema „Alle gleich und doch verschieden-Menschenrechte und das Zusammenleben im Schulalltag“ zu erwähnen. Aus der Vergangenheit sind die Projekte des Europäischen Instituts für interkulturelle und interreligiöse Forschung zum Thema: „Religiöse Bildung und interkulturelles Lernen“ und „Community Education“ im Bereich der Erwachsenenbildung besonders hervorzuheben. Das Projekt des Liechtensteinischen Gymnasiums mit dem Titel „Youth for Europe. How do succeed in a multicultural Europe” konnte erfolgreich umgesetzt werden und erzielte eine sehr hohe Bewertung. Im Hochschulbereich sind u.a. die Projekte „Gender Equality in Digital Entrepreneurship“, „Society in Motion“ oder „Crafting the facade“ nennenswert . Im Bereich der Berufsbildung sind die „Gelingsfaktoren in der Berufsbildung“ wie auch die ECVAET Projektreihe zu erwähnen.

Die Corona-Pandemie hat alle Bereiche der Mobilität betroffen. Zahlreiche Studierende und Lernende mussten ihr Auslandssemester oder -praktikum abbrechen. Andere konnten ihren Austausch nicht mehr antreten. In dieser schwierigen Zeit stand und steht die Gesundheit aller im Vordergrund. Eine direkte Veränderung, die wir in der Nationalen Agentur erfahren haben, ist, dass der Beratungs- und administrative Aufwand für alle Projektverantwortlichen deutlich zugenommen hat.

Trotz dieser Herausforderungen hat die Pandemie das Erasmus-Programm dazu gebracht, durch Digitalisierung und hybrides Lernen eine erhöhte Flexibilität und Weiterentwicklung im digitalen Bereich zu fördern, wodurch die internationale Zusammenarbeit aufrechterhalten wurde.

Gegenwärtig wird seitens der EUC die nächste Programmgeneration (2021-2027), welche an das Erfolgsprogramm Erasmus+ anschliessen wird, erarbeitet. Voraussichtlich wird das neue Programm im Herbst 2020 im Landtag behandelt.

Diesbezüglich hofft die Nationalagentur, dass im Jahr 2021 die Erfolgsgeschichte von Erasmus in Liechtenstein fortgeschrieben werden kann.

Die Digitalisierung, der Klimawandel, wie auch die Veränderung in der Mobilität werden in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Aber auch die Berufsbildung wird eine in der neuen Programmgeneration eine höhere Gewichtung erfahren.

Eine an Erasmus interessierte Organisation kann sich jederzeit die Informationen auf der Homepage der AIBA oder der EU holen. Die Nationalagentur lädt alle Interessierte zu den jährlich stattfindenden Informationsveranstaltung oder zum Erasmus Stammtisch ein. Eine persönliche Kontaktaufnahme mit den Mitarbeiter:innen der Nationalagentur wird als Erstantragssteller:in empfohlen. Eine weitere Möglichkeit bietet die Teilnahme an sogenannten TCA’s, das sind Transnationale Kooperationsaktivitäten.
Alternativ können Sie durch „Learning by Doing“ profitieren, indem Sie selbst einen Antrag stellen oder als Partnerorganisation an einem Projekt teilnehmen.

Mobilitäten im Bereich KA1 zur Weiterentwicklung der individuellen Fähigkeiten und der Institution und Strategische Partnerschaften zur Entwicklung neuer Ideen/Produkte oder zur Erweiterung des Horizonts im Rahmen von „best practice“.

Diese Möglichkeit gibt es lediglich im Hochschulbereich.

Auf der Plattform der Europäischen Kommission – PRP und auf der jeweiligen Homepages der Nationalagenturen in Europa, sowie Plattformen wie EPALE, eTwinning oder School Education Platform.

Die Liechtensteinische Nationalagentur lädt immer wieder zu diversen Veranstaltungen ein, z.B. zum Erasmus+ Stammtisch oder zur jährlichen Infoveranstaltung zur neuen Antragsrunde jeweils im November.

Wer kann bei Erasmus + teilnehmen?

Nein, Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Sie können im Rahmen eines Erasmus+ Projektes einer antragstellenden Institution teilnehmen.

Ja, hierzu gibt es in Liechtenstein zahlreiche Erfolgsprojekte.

Ja, auch Einzelunternehmer:innen, Kleinbetriebe und Grossunternehmen waren bereits erfolgreiche Erasmus+ Projektträger.

Jugendliche können im Rahmen eines Projektes teilnehmen, wenn sie in einer Organisation, Institution/Amt oder Verein, die in der Berufsbildung, Schul- oder Jugendbereich tätig ist, integriert sind. Zusätzlich gibt es im Bereich Jugend weitere Optionen zur Teilnahme.

Grundsätzlich kann jede Institution, welche im Bildungs- und Jugendbereich tätig ist, einen Antrag stellen und jeder, der in eine Institution eingebettet ist, teilnehmen. Je nach Bildungsbereich sind die Teilnehmer:innen Schüler:innen, Jugendliche, Student:innen, Lernende oder Erwachsene.

Bei den Projektumfängen ist die Höhe der beantragten Fördergelder sowie die Kategorien „best practice“ und „Intellectual Output“ ein Kriterium. Je nach dem sind bezüglich der finanziellen Tragfähigkeit Sicherheiten wie Bankgarantie, Bürgschaften o.ä. erforderlich, was für kleine private Firmen oder Vereine eine grosse Herausforderung darstellen kann.

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Projekten: die Mobilitätsprojekte (Key Activity 1) und die Partnerschaftsprojekte (Key Activity 2).

Bei den Mobilitätsprojekten sucht sich der Projektträger Institutionen, welche Weiterbildungsmöglichkeiten, einen Praktikumsplatz oder ein Job-Shadowing anbieten kann, um seine Schüler:innen, Angestellten oder sich selbst weiterzubilden.

Bei den Strategischen Partnerschaften KA2 müssen mind. 3 Partner aus 3 verschiedenen Programmländern gefunden werden. Eine Ausnahme bilden dabei die reinen Schulpartnerschaften (Schule zu Schule) mit 2 Partnern.

Bei den Strategischen Partnerschaften müssen mindestens 3 Projektpartner aus 3 verschieden Programmländern beteiligt sein. Eine Ausnahme bilden die Schulpartnerschaften, bei denen mindestens 2 Schulen aus 2 verschiedenen Programmländern beteiligt sein müssen.

Auf der Plattform wie PRP – Product Result Platform der EU, School Education Platform, eTwinning, EPALE oder durch die Teilnahme an diversen Veranstaltungen, welche die AIBA im Laufe eines Jahres durchführt.

Projektantrag und -ablauf

Der Link zu den Projektanträgen findet man auf der Homepage von Erasmus+. Dieser wird online ausgefüllt und eingereicht. Bei erfolgreicher Übermittlung wird der Antrag via IT –Tool der EU der Nationalagentur im jeweiligen Land überspielt und zur Weiterbearbeitung freigegeben.

Ein Projekt startet normalerweise mit der Informationsbeschaffung und Beratung. Anschliessend folgt die Ausarbeitung eines Antrags durch die Institution und Projektpartner. Nach der Bewertung und Genehmigung durch externe Expert:innen und der NA erfolgen die Vertragsausstellung und die erste Mittelauszahlung für die Umsetzung. Im Laufe eines Projektlebenszyklus finden neben Aktivitäten wie Monitoring zur Unterstützung der Projektverantwortlichen auch Kontrollen einerseits vor Ort, anderseits im Rahmen eines Zwischenberichtes und Schlussberichtes statt. Der Projektträger ist angehalten, die Projektergebnisse aktiv zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Nach Genehmigung des Schlussberichtes wird die Schlusszahlung ausgelöst und das Erasmus+ Projekt ist erfolgreich umgesetzt worden.

Der erste Antrag ist zeitintensiv und erfordert einen gewissen Aufwand. Der Initialaufwand ist vergleichbar mit der Erstellung eines Businessplans. Die heutigen Online-Formulare leiten den Antragssteller gut durch die einzelnen Bereiche. Die Mitarbeitenden der Nationalen Agenturen bieten jederzeit ihre Unterstützung an. Zudem ist die EU bestrebt, die Anträge kontinuierlich zu vereinfachen und „kundenfreundlich“ zu gestalten.

Es sollte ein Mehrwert sowohl für die Institution als auch für den einzelnen Teilnehmer generiert werden. Dabei sind durch die durchgeführten Mobilitäten der europäische Gedanke wie Toleranz, Abbau von Vorurteilen, Akzeptanz anderer Kulturen etc. und die Weiterentwicklung der Bildungsstrategie in den einzelnen Institution und der Teilnehmenden in ihren formalen und non-formalen Fähigkeiten eine grosse Bereicherung.

Der Mehrwert kann auch über die Grenzen der antragsstellenden Institution hinaus gehen und einen wichtigen Beitrag für die Weiterentwicklung einer Region oder eines Landes leisten.

Einerseits auf der EU-Plattform PRP (Produkt Result Platform) und andererseits auf lokaler und regionaler Ebene über diverse Medien und Homepage des Antragssteller.

Hürden können der administrative Umfang, Pflege der Dateneingabe in die IT Tools und unter Umständen die vorgegebenen Fristen im Laufe eines Projektes sein. Aber auch die kulturellen Unterschiede in einem internationalen Projektteam können die Projektrealisierung zu einer spannenden Aufgabe machen.

Jede neue Antragsrunde wird durch die EUC durch einen sogenannten „Call“, einen Aufruf zu Antragsstellung, eingeläutet. Die AIBA veranstaltet hierzu einen Info-Abend, in dem alle relevanten Neuerungen zum Vorjahr vorgestellt werden.

Im Rahmen der Antragstellung finden intensive Beratungsgespräche und diverse Hilfestellungen wie z.B. Final Checks etc. statt. Der Antrag muss aber vom Projektträger selbst entwickelt, verfasst und eingereicht werden.

Dann wird die Situation analysiert und im schlimmsten Fall müssen ein Teil der erhaltenen Fördergelder wieder zurückbezahlt werden. Dieser Fall ist seit der Teilnahme am Erasmus+ Programm noch nicht eingetroffen. Die AIBA setzt durch ein Monitoringkonzept während der gesamten Projektbegleitung alles daran, dass dieser Fall nicht eintritt.

Im Rahmen des Projektlebenszyklus sind von der Nationalen Agentur zahlreiche Prüfungen durchzuführen. Nachdem das Projekt bewilligt ist, ist der Projektträger verpflichtet, einen Zwischen- und Endbericht über die durchgeführten Projektaktivitäten einzureichen. Diese Dokumente bilden eine massgebliche Grundlage zu Projektüberwachung seitens der Nationalagentur.

Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Es kann aber jeweils nur ein Projekt pro Aktivität (KA1 oder KA2) eingereicht werden. Gleichzeitig muss die personelle wie auch finanzielle Kapazität gewährleistet sein.

Fördergeld

Dies variiert von Jahr zu Jahr, aber durchschnittlich stehen über 3 Millionen EUR zur Verfügung.

Die Ausschöpfung liegt durchschnittlich bei ca. 65% bzw. etwas über 2 Millionen EUR pro Jahr.

Diese Fördergelder werden an die EUC zurückerstattet.

Das Maximum liegt bei EUR 150‘000 / Jahr. Die maximale Laufzeit beträgt 3 Jahre und somit kann pro Projekt eine Förderung von bis zu EUR 450‘000 ausbezahlt werden.



Dies hängt von der Kategorie ab, sei es KA1 oder KA2, ob eine „geistige Leistung“ involviert ist und in welchem Bereich das Projekt angesiedelt ist. Der Aufwand richtet sich in erster Linie an den Ambitionen des Projekts.

ESK

Die Beteiligung junger Menschen mit geringeren Chancen stellt eine Förderpriorität im ESK dar. Darunter werden im Rahmen der EU-Jugendprogramme Jugendliche verstanden, die im Vergleich zu Gleichaltrigen im Hinblick auf eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung, grenzüberschreitender Mobilität und gesellschaftlicher Teilhabe aus im Nachteil sind. Die Gründe für die Benachteiligung können z.B. Behinderungen, Lernschwierigkeiten, wirtschaftliche Schwierigkeiten oder ein Fluchthintergrund sein.

Es werden spezielle Formate, insbesondere Freiwilligenteams, kürzere individuelle Freiwilligendienste sowie Solidaritätsprojekte angeboten. Ausserdem gibt es finanzielle Unterstützung für die Einbeziehung von jungen Menschen mit geringeren Chancen in Form einer Pauschale sowie der Möglichkeit, aussergewöhnliche Kosten zu beantragen.

Die Bandbreite der Organisationen, die sich am Europäischen Solidaritätskorps beteiligen können, ist gross: zum Beispiel NGOs, Hilfs- und Umweltorganisationen, Jugendverbände und -einrichtungen, nicht formale Bildungseinrichtungen, nationale und lokale Behörden oder Unternehmen.

  • Antragstellende Organisation
  • Entsendeorganisation
  • Aufnahmeorganisation

Du kannst dich bereits mit 17 Jahren für das Europäische Solidaritätskorps melden – teilnehmen kannst du allerdings erst, wenn du volljährig bist. Die Altersgrenze liegt bei 30 Jahren zu Beginn deines Einsatzes.

Du musst ausserdem deinen rechtmässigen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem der folgenden Partnerländer haben:

  • Nordmazedonien und Türkei
  • Liechtenstein, Island und Norwegen
  • Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien
  • Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau, Ukraine
  • Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina, Syrien, Tunesien
  • Russische Föderation

Junge Menschen, die bereits einen Europäischen Freiwilligendienst (EFD) oder eine Freiwilligenaktivität im Rahmen von Erasmus+ oder dem ESK absolviert haben, die länger als 2 Monate dauerte, können leider an keinem weiteren individuellen Freiwilligendienst im Europäischen Solidaritätskorps teilnehmen.

Wenn du dich für das Europäische Solidaritätskorps interessierst und alles darüber wissen möchtest, dann kannst du dich auf dem Europäischen Jugendportal ausführlich informieren und in der Datenbank des Europäischen Solidaritätskorps registrieren. Du hast dann die Möglichkeit, selbst ein Projekt, das dich interessiert, zu finden und Kontakt aufzunehmen. Du kannst aber auch von Organisationen, die sich für dich aufgrund deines angegebenen Profils interessieren, gefunden und angeschrieben werden.

In der Regel sind keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Denn wenn du an einem Projekt im Ausland mitmachst, erhältst du selbstverständlich auch sprachliche Unterstützung.

Neben einem Online-Sprachkurs, dem Online Linguistic Support, welchen die EU-Kommission in vielen Sprachen online zur Verfügung stellt, kannst du an einem Kurs an der VHS oder an einem ähnlichen Präsenzkurs vor Ort teilnehmen.

Ja, jede:r Freiwillige, der/die den Freiwilligendienst im ESK abgeschlossen hat, bekommt ein Zertifikat.

Achtung: Um ein Zertifikat zu erhalten, musst du dich vor deinem Freiwilligendienst im ESK-Portal registriert haben und über das PASS-Tool mit einer Organisation “gematched” worden sein.

Die Aufnahmeorganisationen müssen bei Antragstellung bekannt sein, die Entsendepartner hingegen nicht. Falls die Entsendepartner noch nicht bekannt sind, geben Sie im Antrag zur Berechnung der Entfernungspauschale eine möglichst realistische Reisedistanz an

Bitte übermittle mit deinem Antrag eine Ehrenwörtliche Erklärung (Declaration of Honour). Die Vorlage für die Erklärung befindet sich im Antragsformular. Lass das Dokument vom rechtlichen Vertreter der antragstellenden Organisation unterschreiben.

Bei Freiwilligendiensten und Freiwilligenteams übermittele bitte ausserdem für jede Aktivität einen Wochenplan, der die Aufgaben der jungen Menschen anhand einer Standardwoche darlegt. Die Vorlage für den Wochenplan befindet sich im Antragsformular.

Um Projekte im Europäischen Solidaritätskorps beantragen zu können, benötigt jede Organisation, Institution oder Gruppe junger Menschen zunächst einen Identifikationscode (OID). Dies ist ein neunstelliger Code, den man bei der einmaligen Anmeldung im Registrierungssystem (ORS) erhält. https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/organisation-registration/screen/home

Die OID ist der elektronische Schlüssel zu den Stammdaten der Einrichtung. Er muss im Antragsformular angegeben werden.

Weitere Fragen?

Für weitere Fragen zum Förderbereich «Schulbildung» steht Ihnen unsere Kontaktperson gerne zur Verfügung:

Cornelia Jäger
Leiterin Erasmus+ Schul- und Erwachsenenbildung
cornelia.jaeger@aiba.li
+423 236 72 23