Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung sind eine neue Erasmus+-Möglichkeit für die Zusammenarbeit zwischen Schulbehörden und Schulen aus verschiedenen Ländern.

Was sind europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung?

Das Ziel dieser neuen Partnerschaften ist es, Strukturen und Kapazitäten zu schaffen, um die europäische Zusammenarbeit zu einem festen Bestandteil der Schulbildung zu machen und grenzüberschreitendes Lernen und Lernmobilität im Ausland für viele weitere Schulen, Schülerinnen- und Schüler sowie Lehrpersonen zu ermöglichen, indem

  • mehr und bessere Mobilitätsmöglichkeiten für Schüler/-innen und Schulpersonal geschaffen,
  • Austausch und Umsetzung bewährter Verfahren zwischen den Ländern und
  • das Lehren und Lernen an Schulen verbessert werden.

Warum brauchen wir europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung?

Von 2021 bis 2024 wurden im Rahmen von Erasmus+ Lernangebote zur Teilnahme an Lernmobilitäten im Ausland für mehr als 700 000 Schüler/-innen und 270 000 Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal finanziert. Das Programm war bisher ein grosser Erfolg, aber nur ein Bruchteil der Gesamtzahl der Schüler/-innen und Lehrpersonen in Europa hat an Erasmus+ teilgenommen.

Durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Schulen und Schulbehörden in verschiedenen Ländern sollen die europäischen Partnerschaften zur Schulentwicklung beitragen, damit das Erlernen und Lehren von Grundfertigkeiten, die staatsbürgerliche Bildung, die Inklusion, die Bildung für ökologische Nachhaltigkeit und andere Schlüsselbereiche der Schulbildung verbessert werden. Durch die Sicherstellung des Wissensaustauschs, einschliesslich der Erprobung innovativer Methoden, verstärken sich die Auswirkungen auf die schulischen Bildungssysteme langfristig.

Wie sieht eine Europäische Partnerschaft für Schulentwicklung aus?

Eine Europäische Partnerschaft für Schulentwicklung besteht aus Schulbehörden und Schulen. Eine Schulbehörde fungiert als Projektkoordinator. Der Projektkoordinator muss mindestens zwei Schulen aus seinem Land mitbringen. Um eine Partnerschaft zu bilden, muss es mindestens eine weitere Partnerschulbehörde aus einem anderen Land geben. Diese Partnerbehörde muss auch zwei weitere Schulen zur Partnerschaft mitbringen. Weitere Schulbehörden und Schulen aus den gleichen Ländern oder anderen Ländern können ebenfalls der Partnerschaft beitreten. Es gibt keine maximale Anzahl teilnehmender Organisationen.

Jede Europäische Partnerschaft für Schulentwicklung erhält für ihr Projekt über einen Zeitraum von drei Jahren 400 000 Euro.

Was sind die Schlüsselbereiche der Zusammenarbeit?

Die Partnerschaften sollten sich auf die Zusammenarbeit in zwei Schlüsselbereichen konzentrieren.

  1. Verbesserung der Qualität des Lernens und Lehrens in der Schule
    Zum Beispiel:
    • Konzeption und Erprobung innovativer Lehr- und Lernaktivitäten
    • Kollaborativer Unterricht
    • Peer Learning und Mentoring für Mitarbeiter
    • Lehrersubstitution und Ressourcenmanagement
  2. Kapazitätsaufbau für grenzüberschreitende Mobilität und Zusammenarbeit in der Schulbildung
    Zum Beispiel:
    • Aufbau von unterstützenden Strukturen und Kenntnissen für die internationale Zusammenarbeit
    • Durchgängige Berücksichtigung grenzüberschreitender Tätigkeiten
    • Prüfung «Mobilitätsfenster»
    • Anerkennung von Lernergebnissen
    • Anerkennung von Projektarbeiten
    • Kapazitätsaufbau durch Schulung von Schulleiterinnen, -leitern und -personal

Wer kann an einer Europäischen Partnerschaft für Schulentwicklung teilnehmen?

Alle allgemeinbildenden Schulen können teilnehmen, sowie Anbieter von frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung. Andere wichtige Akteure im Schulbildungssystem, wie Lehrerverbände, Elternverbände und pädagogische Institute, können ebenfalls als Partner beitreten. Alle teilnehmenden Organisationen müssen aus Ländern kommen, die am Erasmus+-Programm teilnehmen: die 27 EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und Türkei. Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer können an dieser Partnerschaft nicht teilnehmen.

Förderfähige Einrichtungen in Liechtenstein:
Schullandkarte
Elternorganisationen
Gymnasiallehrerinnen und -lehrerverein
Oberschullehrpersonenverein

Zeitplan

  • 9. April 2026: Frist für die Einreichung von Vorschlägen
  • Sommer 2026: Ergebnisse der ersten Ausschreibung werden bekannt gegeben
  • 1. Oktober 2026: Beginn der ersten 50 europäischen Partnerschaften für die Schulentwicklung

Wie kann sich meine Organisation für eine Europäische Partnerschaft für Schulentwicklung bewerben?

Bewerbungen müssen bis zum 9. April 2026, 12.00 Uhr eingereicht werden.

Informations-Webinare

Folgende Webinare der Europäischen Kommission informieren über «Europäische Partnerschaften für die Schulentwicklung»:

10. Dezember 2025, 14:00 Uhr

14. Januar 2026, 14:00 Uhr

4. Februar 2026, 14:00 Uhr